Gebühren
Die Gebühren eines Schuljahres sind vierteljährlich gemäß der Musikschulgebührensatzung (gültig ab 01.09.2023) zu entrichten.
Die Gebühren eines Schuljahres sind vierteljährlich gemäß der Musikschulgebührensatzung (gültig ab 01.09.2023) zu entrichten.